Erforderliche HNO-Untersuchung können in unserer Untersuchungsstelle
durchgeführt werden.
Nach den Bestimmungen sind periodische Augenarztuntersuchungen von
der Höhe des Refraktionsfehlers abhängig.
Augenärztliche Untersuchung alle 5 Jahre gemäß
AMC1 MED.B.070 d) (5)
• Refraktionsfehler zwischen +3,0 und +5,0 Dioptrien oder
• zwischen -3,0 und -6,0 Dioptrien
• Astigmatismus und/oder Anisometropie zwischen 2,0 und 3,0 Dioptrien
Augenärztliche Untersuchung alle 2 Jahre gemäß
AMC1 MED.B.070 d) (6)
• Refraktionsfehler größer -6,0 Dioptrien
• Astigmatismus und/oder Anisometropie größer 3,0 Dioptrien
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Ebenso ist eine Augenärztliche Untersuchung gemäß
AMC1 MED.B.070 (a)(2) und AMC2 MED.B.070 (a)(1)
nötig bei folgenden Befunden,sind jedoch nicht auf diese allein beschränkt:
• deutliche Verschlechterung der unkorrigierten Sehschärfe,
• jegliche Verschlechterungen der bestkorrigierten Sehschärfe,
• dasAuftreten einer Augenerkrankung,
• eine Augenverletzung oder eine Augenoperation
Eine Bestimmung der Blufette ist bei der Erstuntersuchung und nach Vollendung des 40. Lebensjahres erforderlich.
Die Erstausstellung eines Medicals Klasse 1 muss an einem Aeromedical Center (AMC) erfolgen.. Anschriften siehe Homepage LBA
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