Periodische flugmedizinsiche Pflichtuntersuchungen Klasse 1:

 
EKG
Lungenfunktion
Hämoglobin
Harnanalyse
Augenarzt
Audiometrie
Erstuntersuch.
X
X
X
X
X
X
Bis Ende 30. Jahr
5 jährl.
nach Bedarf
immer
immer
nach Befund
5 jährl.
Bis Ende 40. Jahr
2 jährl.
nach Bedarf
immer
immer
nach Befund
5 jährl.
Bis Ende 50. Jahr
1 jährl.
nach Bedarf
immer
immer
nach Befund
2 jährl.
Danach
jede Untersuchung
nach Bedarf
immer
immer
nach Befund
2 jährl.


Erforderliche HNO-Untersuchung können in unserer Untersuchungsstelle durchgeführt werden.

Nach den Bestimmungen sind periodische Augenarztuntersuchungen von
der Höhe des Refraktionsfehlers abhängig.

Augenärztliche Untersuchung alle 5 Jahre gemäß
AMC1 MED.B.070 d) (5)
• Refraktionsfehler zwischen +3,0 und +5,0 Dioptrien oder
• zwischen -3,0 und -6,0 Dioptrien
• Astigmatismus und/oder Anisometropie zwischen 2,0 und 3,0    Dioptrien

Augenärztliche Untersuchung alle 2 Jahre gemäß
AMC1 MED.B.070 d) (6)
• Refraktionsfehler größer -6,0 Dioptrien
• Astigmatismus und/oder Anisometropie größer 3,0 Dioptrien


 


Ebenso ist eine Augenärztliche Untersuchung gemäß
AMC1 MED.B.070 (a)(2) und AMC2 MED.B.070 (a)(1)
nötig bei folgenden Befunden,sind jedoch nicht auf diese allein beschränkt:
• deutliche Verschlechterung der unkorrigierten Sehschärfe,
• jegliche Verschlechterungen der bestkorrigierten    Sehschärfe,
• dasAuftreten einer Augenerkrankung,
• eine Augenverletzung oder eine Augenoperation


Eine Bestimmung der Blufette ist bei der Erstuntersuchung und nach Vollendung des 40. Lebensjahres erforderlich.

Die Erstausstellung eines Medicals Klasse 1 muss an einem Aeromedical Center (AMC) erfolgen..

Anschriften siehe Homepage LBA
link

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Informationen zur periodischen flugmedizinischen Untersuchung für Klasse 2 über die Schaltfläche "Weiter".